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Eröffnung der ersten Filial-Apotheke Lippes in Schlangen

Von Heinz Wiemann

Die Geschichte der von Ursula Vieth geleiteten Apotheke in der Ortsmitte Nr. 1 in Schlangen begann vor 120 Jahren in einem inzwischen abgebrochenen Gebäude in der unmittelbaren Nachbarschaft (heute Paderborner Straße Nr. 3, ursprünglich Haus Schierenberg).

Bereits 1898 verlegte der Apotheker Dr. Arcularius seine Schlänger Filiale an die Chaussee nach Kohlstädt (heute Ortsmitte Nr. 21). Vor 80 Jahren wurde das Zweigstellendasein beendet, Hermann Vornewald übernahm die Apotheke. Die „Bereitungs- und Verkaufsstätte von Arzneien“ kehrte vor 50 Jahren in die Mitte des Dorfes zurück – zunächst in das Haus Keiser, der ursprünglichen Stätte Schierenberg gegenüber. 1992 erfolgte der Umzug in das jetzige Apothekengebäude.

 

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15. November 1894: Eröffnung der Filial-Apotheke im Gebäude des Bäckers und Kolonialwarenhändlers Carl Schierenberg. Die Aufnahme stammt aus dem Jahr 1910. Das Schaufenster wurde eingebaut, als die Apotheke nicht mehr im Haus war. Foto: Sammlung H. Wiemann

Gemeindevorsteher: Apotheke in Schlangen sinnvoll

Am 30. Mai 1893 richten Vorsteher Heinrich Poppe (Schlangen), Vorsteher Kuhlmeier (Kohlstädt) und Vorsteher Poppe (Haustenbeck) ein Schreiben an die Hochfürstliche Regierung in Detmold. Sie führen darin aus:

„Seit einiger Zeit äußert Herr Apotheker Arcularius aus Horn die Absicht, in Schlangen eine Filiale seiner Apotheke zu gründen und sich dieserhalb an Hochfürstliche Regierung zu wenden. Die Gemeinden Schlangen, Haustenbeck und Kohlstädt und ein beträchtlicher Teil der benachbarten preußischen Gemeinde Hövelhof mit rund viertausend Einwohnern sind betreffs ärztlicher Hilfe auf Schlangen angewiesen, während dieselben die Medikamente von dem von den einzelnen Ortschaften circa 4 bis 15 Kilometer entfernten Lippspringe zu holen genötigt sind.

Infolge dieser Entfernung entstehen für die Betroffenen nicht nur große Arbeitszeitverluste, sondern, was von größerer Bedeutung ist, eine erhebliche und möglicherweise verhängnisvolle Verzögerung in der Herbeischaffung der den Erkrankten notwendigen Medikamente.

Hochfürstliche Regierung wolle einem eventuellen Konzessionsgesuch des Herrn Apotheker Arcularius gütigst stattgeben und sich etwaigen Spezialwünschen desselben, soweit es angängig wohlwollend gegenüberstellen.“

Apotheker Arcularius glaubt Bedarf bejahen zu können

 

Das Konzessionsgesuch lässt nicht lange auf sich warten. Rudolf Arcularius bringt es am 8. Juni 1893 zu Papier. Er schreibt u. a.:

 

„Nachdem sich im vorigen Sommer ein neuer Arzt in Schlangen niedergelassen hat, traten die Wünsche nach einer Apotheke so dringend an mich heran, daß ich mich veranlaßt sah, zu untersuchen, ob ein Bedürfnis wirklich vorhanden und ob eine Filiale in Schlangen lebensfähig sei.“

Rund 4.000 Einwohnern in Schlangen und seiner Umgebung werde durch die Errichtung ein großer Dienst erwiesen, der Weg zur Apotheke in Lippspringe sei zu weit.

„Nach eingehender Rücksprache mit dem in Schlangen praktizierenden Arzte, Herrn Starke, sowie mit Gemeindevorstehern und anderen einflußreichen Gemeindegliedern glaube ich, die Bedürfnisfrage bejahen zu können… Was nun die Frage betrifft, ob eine Filial-Apotheke in Schlangen lebensfähig sei, d. h. sich rentieren würde, so läßt sich eine bestimmte Antwort nicht geben. Unter Berücksichtigung des Umstandes, daß Filial-Apotheken viel weniger Unkosten haben als selbständige Apotheken, glaube ich, daß ein pekuniär ungünstiges Ergebnis nicht zu befürchten ist, wenngleich andererseits ein bedeutender Überschuß auch wohl nicht erzielt werden wird…“

Apotheker Rudolf Arcularius, intelligent, beweglich, mit unternehmerischen Ambitionen, am 28. April 1863 in Horn geboren, hat die Apotheke seines Geburtsortes Anno 1891 übernommen und 1893 in einem Neubau neu eingerichtet. Sein Vater Friedrich Arcularius und sein Großvater Ludwig Christoph Arcularius waren Vorgänger in der 1739 von August Carl Ziegler gegründeten Apotheke. 1787 war dem Sohn des Gründers ein Privilegium exclusivum übertragen worden, nach dem die Besitzer der Apotheke „weder durch Anlegung einer neuen Apotheke in der Stadt Horn, noch auf eine andere Art behindert werden sollen“. Die Sache war natürlich mit Kosten verbunden. Das Privileg wurde 1891 in vollem Umfange bestätigt. In den vorliegenden Schriftstücken – und das sind nicht wenige – führt Rudolf Arcularius, Besitzer der „Privilegierten Apotheke“ zu Horn, seit September 1895 den Doktor-Titel.

 

Gutachter: Eine Filial-Apotheke in Schlangen wird lebensfähig sein

 

Die Fürstlich Lippische Regierung ersucht den Medizinalrat Ferdinand Beißenhirtz in Lage umgehend um eine Stellungnahme zu der Frage, „ob die nachgesuchte Konzession zur Anlage einer Filial-Apotheke in Schlangen zu erteilen sei“.

Der Medizinalrat erstattet bereits am 17. Juni 1893 ein ausführliches Gutachten, in dem er zu folgenden Ergebnissen kommt:

 

1. Ein wirkliches Bedürfnis zur Anlage einer Filial-Apotheke in Schlangen liegt nicht vor.

2. Eine Filial-Apotheke in Schlangen wird lebensfähig sein.

3. Die Apotheke in Lippspringe wird durch die Anlage einer Filial-Apotheke in Schlangen zwar bedeutend geschädigt, in ihrer Existenz aber nicht bedroht werden.

 

Glaubt nicht Apotheker Rudolf Arcularius nach Rücksprache mit „einflußreichen Gemeindegliedern“, die Bedürfnisfrage bejahen zu können? Medizinalrat Beißenhirtz hat eine geringere Zahl von Einwohnern ermittelt, für die es eine Erleichterung bedeuten würde, Arznei in Schlangen bekommen zu können. Die 1.736 Einwohner in Schlangen hätten Wege von drei Kilometern zur nächsten Apotheke zurückzulegen und für die 881 Kohlstädter betrage die Entfernung sechs Kilometer. Da könne von der Notwendigkeit der Eröffnung einer Apotheke in Schlangen kaum die Rede sein.

 

Genehmigung zur Gründung der ersten Filial-Apotheke Lippes in Schlangen

 

Die Konzessionserteilung lässt auf sich warten. Die Regierung schiebt die Sache auf die lange Bank. Warum? Man wartet tatenlos, „ob nicht der persönlich bei dieser Angelegenheit interessierte Arzt in Schlangen Schritte tue, ob derselbe nicht etwa um die Erlaubnis zum Halten einer Haus-Apotheke einkommen würde“. Dr. Karl Starke in Schlangen zeigt kein Interesse an einer Haus-Apotheke.

Am 1. März 1894 erinnert Schlangens Gemeinde-Ausschuss an die Eingabe vom Mai vergangenen Jahres, die bisher unbeantwortet geblieben ist, und drängt die Fürstliche Regierung, die Erlaubnis zur Errichtung einer Filial-Apotheke zu erteilen.

Ein Jahr nach Vorlage des Gesuchs des Apothekers Rudolf Arcularius unterbreitet die Regierung die Akten dem Fürstlichen Kabinetts-Ministerium. Sie stellt es dem Ministerium anheim, die „erbetene Erlaubnis Höchsten Orts befürworten und erwirken zu wollen“. Bemerkt wird u. a., dass es im Staatsinteresse liege, „in Schlangen dauernd einen tüchtigen Arzt zu fesseln“. Und der lasse sich in einem Ort mit einer Apotheke eher halten.

Das Fürstliche Kabinetts-Ministerium schickt die Akten zurück. Die Regierung möge weitere Gutachten einholen: vom Fürstlichen Verwaltungsamt Detmold und vom Amts-Physikus Dr. Petri. Der Physikus argumentiert am 18. Juli 1894:

 

„Ich halte es für einen großen Fortschritt und eine notwendige Fürsorge für die Bewohner der lippischen Ortschaften, wenn die Errichtung einer Filial-Apotheke in Schlangen erlaubt wird.“

 

Am 20. Juli 1894 meldet die Lippische Landes-Zeitung, dass in Schlangen vor allem die Errichtung einer Apotheke erforderlich sei. In Detmold wird jetzt schnell entschieden. Unter dem Datum des 4. August 1894 setzt das Kabinetts-Ministerium die Regierung davon in Kenntnis, „daß die Errichtung einer Filial-Apotheke in Schlangen und die Übertragung derselben an den Apotheker Arcularius in Horn Höchsten Orts genehmigt worden ist.“ Von der Zahlung einer Konzessionsgebühr soll Abstand genommen werden.

Bleibt anzumerken: Das Dorf Schlangen wird seine erste Apotheke bekommen – und das Lipperland damit seine erste Filial-Apotheke. Es gibt – noch – keine Bestimmungen über die Einrichtung und den Betrieb von Filial-Apotheken in Lippe. Ein Entwurf des Medizinalrates Beißenhirtz wird als verbindliches Regulativ übernommen.

 

Bleibt auch festzuhalten, was der Geheime Hofrat Dr. Eschenburg im Mai geschrieben hat: „Wenn Lippspringe lippisch wäre, so würde man, so angenehm die Errichtung einer Filial-Apotheke in Schlangen für diesen Ort, für Kohlstädt und Haustenbeck auch wäre, doch in Rücksicht auf die Apotheke in Lippspringe schwerlich die Genehmigung zu einer solchen erteilen können, denn durch letztere wird erstere in hohem Grade geschädigt.“ Geschätzte Umsatzeinbuße: Rund 25 Prozent.

 

Die Einrichtung der Apotheke im Haus des Bäckermeisters Schierenberg im Jahr 1894

 

„Unter ganz ergebenstem Dank für die Erteilung der Konzession zur Errichtung einer Filial-Apotheke in Schlangen“ legt Rudolf Arcularius der Fürstlich Lippischen Regierung am 26. August 1894 einen „Plan der in Schlangen zu errichtenden Filial-Apotheke“ vor – zwecks Prüfung und Genehmigung. Die Räumlichkeiten sollen in dem um 1880 errichteten Haus des Bäckermeisters Carl Schierenberg an der Hauptstraße Nr. 52 angemietet werden.

 

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Plan der in Schlangen zu errichtenden Filial-Apotheke. Links die Apotheke, rechts der Bäckerladen Schierenberg.

 

In dem Begleitschreiben führt der Horner Apotheker u. a. aus: „Die für die Offizin (=Verkaufslokal einer Apotheke) in Aussicht genommenen Räume liegen links vom Hausflur. Das Zimmer hat folgende Dimensionen: Länge 7,70 Meter, Höhe 2,76 Meter, ist gut gedielt, hat zwei Fenster nach der Straße, je 0,90 Meter breit, je ein Fenster nach der Seite und nach hinten. Die innere Einrichtung soll folgendermaßen getroffen werden: An der Längsseitenwand ein 4,55 Meter langes, 2,55 Meter hohes Repositorium (=Gestell mit Schubladen bzw. Fächern). Rechtwinklig zur inneren Längswand soll ein 2,30 Meter langes Repositorium aufgestellt werden. Auf diese Weise wird das Zimmer in zwei Teile geteilt, von welchen der nach hinten liegende als Kontor oder Nebenzimmer benutzt würde. Der Rezepturtisch soll inmitten des Zimmers, daneben der Handverkaufstisch stehen…“ Weiter ist von einem Kellerraum, der Materialstube und der Wohnung des Verwalters in der Etage über Offizin und Nebenraum die Rede.

Die Genehmigung zur Errichtung der Filial-Apotheke im Hause Schierenberg – im Großen und Ganzen wie geplant – wird bereits am 31. August 1894 erteilt. Vom 3. November an sind die Arbeiten so weit gediehen, dass die Eröffnungsrevision erfolgen kann. Am 6. November wird der Verwalter, Apotheker Rudolf Aschenbach, vereidigt. Einen Tag später führt Medizinalrat Beißenhirtz die Visitation der neuen Apotheke durch. Zu der durchweg neuen Einrichtung aus braun lackiertem Tannenholz gehören 60 mit Porzellanschildern versehene Schiebekästen. „Die Standgefäße bestehen aus etwa 120 Glasflaschen mit Glasstöpsel und eingebrannter Schrift in den vorgeschriebenen Farben und 21 Porzellanbüchsen, ebenfalls mit eingebrannter Schrift, und sind in gehöriger Ordnung aufgestellt…“ Medizinalrat Beißenhirtz aus Lage stellt die folgende Kostenrechnung auf:

Wagen nach Schlangen: 15 Mark,

Chausseegeld: 1 Mark 80 Pfennig,

Trinkgeld für den Kutscher: 1 Mark 50 Pfennig,

Zehrung: 3 Mark.

Nach Aufzeichnungen des Apothekers Hermann Vornewald:

Die Filial-Apotheke des Rudolf Arcularius in Schlangen wird am 15. November 1894 eröffnet.

 

 

Quelle: Landesarchiv NRW OWL,

                                                                                  L 80 I C Gr.IX Fach 64 Nr. 5

(Publiziert am 29. August 2014)

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