„Von bösen Weibern ins Verderben gestürtzt“ – Nachbarschaftskonflikte im Kirchspiel Schlangen und Hexenprozesse Reviewed by Dieter Brand on . Von Ingrid Ahrendt-Schulte Die Historikerin und Publizistin Dr. Ingrid Ahrendt-Schulte, 1942 geboren, gehörte zu den herausragenden Vertreterinnen der neueren H sfsdfsdfsdf Von Ingrid Ahrendt-Schulte Die Historikerin und Publizistin Dr. Ingrid Ahrendt-Schulte, 1942 geboren, gehörte zu den herausragenden Vertreterinnen der neueren H Rating: 0

„Von bösen Weibern ins Verderben gestürtzt“ – Nachbarschaftskonflikte im Kirchspiel Schlangen und Hexenprozesse

Von Ingrid Ahrendt-Schulte

Die Historikerin und Publizistin Dr. Ingrid Ahrendt-Schulte, 1942 geboren, gehörte zu den herausragenden Vertreterinnen der neueren Hexenforschung.
In ihren Büchern und Aufsätzen berücksichtige sie besonders den geschlechtergeschichtlichen Aspekt.
Dr. Ingrid Ahrendt-Schulte, die vorübergehend auch im Freilichtmuseum in Detmold beschäftigt war (auf diese Zeit geht die Bekanntschaft mit Heinz Wiemann zurück), lebte seit 1994 als freiberufliche Historikerin und wissenschaftliche Schriftstellerin. Ihre Tätigkeit als Mitarbeiterin des Westdeutschen Rundfunks sei nicht unerwähnt. Auf Initiative von Heinz Wiemann, der den 2. Band der „Beiträge zur Geschichte“ zusammenstellte und bearbeitete, verfasste Dr. Ingrid Ahrendt-Schulte die Abhandlung „Von bösen Weibern ins Verderben gestürtzt“. Vor 450 Jahren nahm in Kohlstädt seinen Anfang, was zu den dunklen Kapiteln der Geschichte des Kirchspiels Schlangen gehört. Das Buch mit dem Aufsatz ist 1999 im Verlag Heinr. Fleege (Schlangen) erschienen.
Die Autorin Dr. Ingrid Ahrendt-Schulte ist am 12. Juni 2006 in Köln verstorben.

Die Macht der Worte

Gänse haben in der Geschichte Kohlstädts eine besondere Rolle gespielt. Hier zwei Bronzegänse vor ihrer Reise zum Gänsedenkmal in Kohlstädt. Foto: H. Wiemann, 2003

Gänse haben in der Geschichte Kohlstädts eine besondere Rolle gespielt. Hier zwei Bronzegänse vor ihrer Reise zum Gänsedenkmal in Kohlstädt. Foto: H. Wiemann, 2003

Im Frühjahr 1565 kam es zwischen dem Kohlstädter Bauern Wulfkuhle und seiner Nachbarin Gertrud Deppe zum Streit, weil die Gänse der Deppe in Wulfkuhles Roggenfeld gelaufen waren und sich über die junge Saat hergemacht hatten. Dieser Vorfall war der Beginn einer erbitterten nachbarlichen Feindschaft, eines Dramas, in dem die Worte zu tödlichen Waffen wurden. Der Bauer Wulfkuhle starb in dem Glauben, der Fluch der Deppe habe ihn umgebracht. Sein Sohn Hermann, der den Hof übernahm, wurde vom Unglück verfolgt und bezichtigte Gertrud Deppe der Zauberei. Diese verließ im Frühjahr 1586 Kohlstädt für immer, um ihr Leben zu retten. Ihre Existenz war damit zerstört. Im gleichen Jahr wurde ihre Tochter Mette Deppe als Zaubersche mit dem Feuer hingerichtet, und fünf weitere Frauen aus dem Kirchspiel Schlangen wurden der Zauberei angeklagt.

 

Wirken des Teufels bei einer Hexenverbrennung in Dernsburg im Harzvorland. Holzschnitt aus dem Jahr 1555.

Wirken des Teufels bei einer Hexenverbrennung in Dernsburg im Harzvorland. Holzschnitt aus dem Jahr 1555.

Der Vorfall, an dem sich der Streit entzündete, war für sich gesehen nicht ungewöhnlich. Dass Vieh Feldschäden anrichtete, kam in bäuerlichen Gemeinden häufiger vor. Im Rahmen der Dreifelderwirtschaft blieb ein Teil der Äcker im dreijährigen Wechsel brach liegen und diente als Viehweide. Kühe, Pferde, Schweine, Ziegen und auch Gänse, die nicht hinreichend beaufsichtigt wurden, konnten leicht in die benachbarten Felder laufen, die Saat oder das Korn abfressen und die Pflanzen niedertreten. Für solche Fälle gab es innerdörfliche Regelungen, die vorschrieben, dass die Halter der Tiere den Schaden angemessen zu bezahlen hatten. Waren sie dazu nicht bereit, hatte der Besitzer des Feldes das Recht, das Vieh zu pfänden, bis der Schaden beglichen war. Eine konfliktträchtige Situation, in der es fast nie ohne Streit abging. Gestritten wurde um die Höhe des Schadens, um den Zeitpunkt der Zahlung oder darüber, ob der Geschädigte das Recht hatte, das Vieh als Pfand einzubehalten. Da Frauen für die Versorgung des Viehs (mit Ausnahme der Pferde) zuständig waren, gehörten diese Konflikte zu ihrem Alltag.

Welche Maßnahme der geschädigte Bauer Wulfkuhle ergriff, ist nicht überliefert, wohl aber, dass sich Gertrud Deppe in dieser Sache betrogen fühlte und seitdem einen Groll gegen den Nachbarn hegte. Sie wollte es ihm heimzahlen, und das tat sie mit ihren Mitteln, sie nutzte die Macht des Wortes. Wulfkuhle solle „nimmermehr über grün Graß gehen“, äußerte sie vor den Knechten des Bauern in der Gewissheit, dass die es ihrem Dienstherrn melden würden. Die Bedeutung dieser Worte war allen bekannt, sie waren Drohung, Fluch und Verwünschung zugleich. Derjenige, an den sie gerichtet waren, sollte sterbenskrank werden und sein Haus nicht mehr verlassen können, nie mehr über grünes Gras gehen.

Es vergingen noch etliche Jahre, bis die letzte Stunde des alten Wulfkuhle kam. Doch er hatte den Fluch nicht vergessen und beharrte bis in den Tod darauf, dass die Deppesche für sein „Unglück“ verantwortlich sei. Da er zu diesem Zeitpunkt bereits ein hohes Alter erreicht hatte, teilten nicht alle Nachbarn seine Überzeugung, aber die Worte des Sterbenden taten ihre Wirkung. Sie brachten Gertrud Deppe im Dorf in Verruf, man redete über sie, ihr Name war mit Zauberei in Verbindung gebracht worden. Solches Gerede konnte tödlich sein, es war in vielen Fällen der erste Schritt auf dem Weg zum „Hexenprozeß“.

Seit Hermann Wulfkuhle den väterlichen Hof übernommen hatte, sah auch er sich vom Unglück verfolgt. Er wusste, dass übelwollende Nachbarinnen durch Zauber anhaltendes Unglück bewirken konnten und war auf die Idee fixiert, dass die Deppe ihm Schaden zufüge. Als seine Pferde eines Tages beim Pflügen stehen blieben, nicht mehr von der Stelle zu bringen waren und auf dem Acker zusammenbrachen, stand für ihn fest, dass hier Giftzauber im Spiel war. So äußerte er sich auch vor den Nachbarn, die diesen Vorfall beobachtet hatten. Jeder wusste, wen er damit bezichtigte. Nachdem die Pferde verendet waren, befiel die „merkwürdige Krankheit“ auch seine Milchkühe.

Dem Abwenden von Behexungen (in der Zeichnung geht es um Milchzauber) diente der Drudenfuß. Ein Teil des Pentagramms ist links im Bild zu erkennen. Holzschnitt aus dem Jahre 1486.

Dem Abwenden von Behexungen (in der Zeichnung geht es um Milchzauber) diente der Drudenfuß. Ein Teil des Pentagramms ist links im Bild zu erkennen. Holzschnitt aus dem Jahre 1486.

Vier Tiere starben in kürzester Zeit, die noch im Stall standen, waren in einem erbärmlichen Zustand. Das bedeutete Wulfkuhles Ruin, der Verlust des Viehs machte einen Bauern zum armen Mann. In seinem unbändigen Zorn griff Wulfkuhle zur Gewalt. Er verprügelte die Deppe und drohte ihr, wenn sie dem Viehsterben nicht augenblicklich Einhalt gebiete, werde er dafür sorgen, dass sie brennen müsse.

Damit schloss sich der Kreis. Gertrud Deppe hatte zwanzig Jahre zuvor mit einer magischen Prophezeiung ihrem Nachbarn den Tod angedroht, jetzt drohte ihr dessen Sohn, er werde sie vor Gericht bringen und dafür sorgen, dass sie als Zaubersche auf dem Scheiterhaufen ende. Sie hatte keinen Grund, an seinen Worten zu zweifeln. Seit 1550 wurden in der Grafschaft Lippe Prozesse gegen „Zaubersche“ nach der Gerichtsordnung Kaiser Karls V., der Carolina, geführt. Im Artikel 109 wird angeordnet: „So jemand den Leuten durch Zauberei Schaden oder Nachteil zufügt, soll man strafen vom Leben zum Tod, und man soll solche Straf mit dem Feuer tun.“ Bisher hatte es zwar noch keine „Hexenprozesse“ gegen Kohlstädter Frauen gegeben, doch im benachbarten Horn waren zwei Jahre zuvor sieben Frauen wegen Zauberei mit dem Feuer hingerichtet worden.

Schadenzauber

Was sich vor Jahrhunderten in Kohlstädt zwischen den Nachbarn abspielte, war Ausdruck des magischen Weltverständnisses dieser Zeit. Die verfeindeten Nachbarn ließen sich in ihrem Handeln und in der Deutung der Ereignisse von vorgegebenen Mustern leiten, die in der Alltagskultur der frühen Neuzeit ihren festen Platz hatten. Magie wurde für wirksam gehalten, galt als Ursache für Glück und Unglück, Gesundheit und Krankheit, Reichtum und Armut und wurde in unterschiedlichen Formen praktiziert: zur Lösung von Problemen, zur Abwehr von Bedrohungen, zur Sicherung der Existenz, als Waffe in Konflikten.

Wortmagie, Rituale und magische „Materie“ sollten nicht nur Ungeziefer aus den Gärten und Häusern vertreiben, das Haus vor bösem Zauber und Unglück schützen, verlorenes oder gestohlenes Gut und verschollene Personen zurückbringen, sondern auch Diebe und Zaubersche überführen, kranke Menschen und Tiere heilen, das Wachstum und Gedeihen von Kindern, Vieh und Feldfrüchten beeinflussen und Liebesbindungen zwischen Mann und Frau herstellen. Spezialisten in dieser „Kunst“, die Wickerschen, Böterinnen und andere magiekundige Frauen und Männer boten magische „Dienstleistungen“ gegen Bezahlung an und waren als Ratgeber gefragt. Darüber hinaus galten bestimmte Formen der Zauberei als weibliche „Kunst“. Frauen erwarben in ihren häuslichen Arbeitsbereichen magisches Wissen, das sie von Generation zu Generation an ihre Töchter und Schwiegertöchter weitergaben. In der Nahrungszubereitung, der Krankenpflege, Geburtshilfe, der Versorgung des Viehs wurde mit Kräutern, Pulvern, Tränken, Berührungen (Handauflegen) und Sprüchen gearbeitet, die Gesundheit und Wachstum fördern und Schaden abwenden sollten.

Schadenzauber: Hier zaubern zwei Hexen ein Unwetter. Holzschnitt aus dem Jahre 1498

Schadenzauber: Zwei Hexen zaubern ein Unwetter. Holzschnitt aus dem Jahre 1498.

Ihr Wissen war aber auch eine Waffe, die sich im Konflikt zum Nachteil und Schaden der Gegner einsetzen ließ. Wer wusste, wie Schaden abzuwenden war, konnte ihn auch zufügen. Heil- und Schadenzauber waren zwei Seiten einer „Kunst“. Es war eine Frage der Dosierung und der Absicht, ob ein Mittel heilende Arznei oder Gift war. In der Grafschaft Lippe wurde diese Form des schädigenden Zaubers „vergeben“ genannt. Eine Gabe, in böser Absicht gegeben, wurde zum „Vergift“. Wenn Hermann Wulfkuhle seiner Nachbarin unterstellte, sie habe aus Rache seine Pferde und Kühe „vergeben“, dann bezog er sich auf dieses Konzept. Und er war überzeugt, dass sie als die Verursacherin des Schadens auch die Einzige sei, die ihn wieder „abtun“ könne. Dazu versuchte er sie durch Schläge und Drohungen zu zwingen.

Auch der Wortzauber konnte heilen und „kränken“. Daraus bezog Gertrud Deppe Macht über den alten Wulfkuhle. Es waren nicht nur die kleinen Leute auf dem Lande, die an die Wirksamkeit des Verfluchens, Verwünschens und Beschreiens glaubten. Auch die Gelehrten, Ärzte, Theologen und Juristen hielten es für möglich, anderen Menschen den Teufel bzw. Dämonen in den Leib zu fluchen, wo der böse Geist Krankheit und Besessenheit verursachen könne. Rituelle Austreibungen von Dämonen wurden – und werden noch heute – von kirchlichen autorisierten Exorzisten durchgeführt.

Rettungsversuche

Als man im Dorf öffentlich darüber zu reden begann, dass Hermann Wulfkuhle der Deppe Schadenzauber anlaste, griffen die Söhne der Witwe in den Konflikt ein. Ihre Versuche, den Streit mit den zur Verfügung stehenden vorgerichtlichen Schlichtungsmitteln beizulegen, schlugen jedoch fehl. Dafür war es bereits zu spät, die gegenseitigen Verletzungen waren zu groß. Heinrich Deppe bemühte sich, durch eine „Beschickung“ zwischen seiner Mutter und Hermann Wulfkuhle zu vermitteln. Er bat zwei Männer seines Vertrauens, die freien Bauern Johan Kulemeier und Hans Volmar, zu Wulfkuhle auf den Hof zu gehen und ihn zu fragen, ob er auf seinem Vorwurf bestehe. Solche Beschickungen waren ein üblicher Weg, Konflikte beizulegen. Sie boten die Möglichkeit, im Zorn geäußerte Verdächtigungen und Straftatvorwürfe zurückzunehmen und damit die Ehre der angegriffenen Person wieder herzustellen. Hermann Wulfkuhle nahm nichts zurück. Er beharrte darauf, dass ihm die Deppe in den 21 Jahren, die er mit ihr in Hader gelebt habe, viel Schaden angetan hätte. Sie habe nicht nur seine Pferde und vier Milchkühe getötet und ihn damit zu einem armen Mann gemacht, sondern auch den Tod seines Vaters auf dem Gewissen. Bei dieser Aussage werde er auch vor Gericht bleiben.

Nachdem die Beschicker Getrud Deppe und ihren Söhnen diese Nachricht überbracht hatten, blieb der Familie noch die Möglichkeit, selbst gerichtlich gegen Wulfkuhle vorzugehen. Nur durch eine erfolgreiche Beleidigungsklage beim Gogericht hätte Gertrud Deppe sich jetzt noch von dem Verdacht der Zauberei „reinigen“ können. Solche „Injurienprozesse“ wurden im 16. und 17. Jahrhundert in der Grafschaft Lippe häufig geführt. Die Kläger und Klägerinnen hatten aber in der Regel nur dann eine Chance, wenn die Beklagten keinen Schaden geltend machen konnten und es sich um eine eindeutige Beschimpfung in ehrverletzender Absicht handelte. So reichten z. B. der Kohlstädter Heinrich Möller und seine Ehefrau 1593 beim Gogericht eine Klage gegen die eheliche Hausfrau des Tönnies Stucke ein, weil diese im Dorf vor Zeugen gesagt hatte, „der Teufel habe der Möllerschen noch keine Hufen aufgesetzt“. Eine Frau mit dem Teufel in Verbindung zu bringen, kam einem Zaubereivorwurf gleich. Die Stucke musste Abbitte tun und dem Gericht eine Buße zahlen.
Mit solch einem Ausgang konnte Gertrud Deppe nicht rechnen. Wulfkuhle hatte den Beschickern bereits zu verstehen gegeben, dass er vor Gericht nichts zurücknehmen werde. Er hatte die Deppe nicht einfach beschimpft, sondern mache Schadenzauber geltend. Er hatte im Sinne des geltenden Rechts hinreichende Beweise gegen Gertrud Deppe: Der Fluch, der wirksam geworden war, die Bezichtigung durch seinen Vater auf dem Sterbebett, die Tatsache, dass die Zaubereivorwürfe „Molen und Straten Mär“, das heißt allgemein bekannt waren, ohne dass sie dagegen vorgegangen waren. Diese Punkte galten nach den Artikeln 25 und 44 der kaiserlichen Gerichtsordnung als hinreichende Indizien für einen begründeten Verdacht und Erhebung einer Anklage. Frauen, die unter solchen Bedingungen eine Injurienklage einbrachten, lösten damit ihren eigenen Zaubereiprozess aus. Das wusste Gertrud Deppe.
Als sie von ihrer Schwiegertochter, der Frau ihres Sohnes Jürgen, erfuhr, dass Wulfkuhle bei den Bauerrichtern vorgesprochen hatte und die Gemeinde plante, Anzeige bei der gräflichen Justizkanzlei in Detmold zu erstatten, beschloss sie zu fliehen. Im Mai 1586 verließ sie heimlich das Dorf und kehrte nicht mehr zurück.

Ihr Verschwinden gab dem Gerede neue Nahrung. Die Worte, mit denen ihre Schwiegertochter sie gewarnt haben sollte, kursierten im Dorf: „Wenn sie etwas Böses könne, so solle sie weggehen. Sonst möchte ihr ein anderes begegnen.“ Etwas Böses, das war Zauberei, die teuflische Kunst und „ein anderes“ hieß in diesem Zusammenhang Verhaftung, Folter und Feuertod. über Zauberei wurde nicht direkt geredet, man vermied direkte Schuldzuschreibungen, die Tatsachen sprachen für sich. Mit ihrem „Weggehen“ hatte Gertrud Deppe bewiesen, dass sie „etwas Böses“ konnte.

Die Gemeinde als Klägerin

Am 20. Mai 1586 setzten die Vertreter des Kirchspiels Schlangen eine Klageschrift auf, in der sie nicht nur Gertrud Deppe, sondern auch ihre Tochter Mette und weitere „der Zauberei verdächtigen und berüchtigten Weiber“ aus den Gemeinden Kohlstädt, Oesterholz und Schlangen namhaft machten und deren strafrechtliche Verfolgung forderten. Mette Deppe wurde die Vorstellung zum Verhängnis, dass Mütter ihr Wissen und Können den Töchtern vermittelten und sie die „Kunst der Zauberei“ lehrten. Sie galt als Komplizin der Mutter. Wulfkuhle und weitere Nachbarn hatten mit angehört, dass Mette ihrer Mutter im Streit vorgeworfen hatte, „was sie könne, das habe sie von ihr gelernt“. Was auch immer sie damit gemeint hatte, für die Zuhörer stand fest, dass sie von der „magischen Kunst“ redete.
Die Vorwürfe gegen die anderen genannten Frauen, Ilse Rat und ihre Tochter Anneke aus Kohlstädt, Lueke (Luitgard) zu Oesterholz, Cathrine Bunsen und Grete Schepers aus Schlangen, zeigen das gleiche Bild nachbarlicher Konflikte und Konfliktstrategien wie im Fall Deppe/Wulfkuhle. Im Streit ausgestoßene Flüche, Zaubereibezichtigungen auf dem Sterbebett und die Tatsache, dass sie aus Angst vor einer Verhaftung für einige Zeit ihr Dorf verließen, wurden als Indizien gegen die Frauen angeführt. Lueke zu Oesterholz hatte den Knecht vom Meierhof verflucht, als er ihre Kuh pfändete, die dem Meier ins Feld gelaufen war. Grete Schepers sollte ein schlachtreifes Schwein ihres Nachbarn vergiftet haben, nachdem er sein Versprechen, ihr für einen entliehenen Kessel eine Wurst zu schenken, nicht gehalten hatte. Cathrine Bunsen war 1571 als Witwe aus Lippspringe nach Schlangen gekommen und hatte dort Johan Bunsen geheiratet. Als „Ausländische“ war sie in den Augen einiger Dorfbewohner eine verdächtige Person. Es ging das Gerücht, sie sei aus Lippspringe geflohen, weil sie ihren Ehemann durch Giftzauber umgebracht habe. Das habe er selbst auf dem Sterbebett geklagt.
Am 12. Juli 1586 wurden die Vertreter des Kirchspiels Schlangens zur Audienz in die Justizkanzlei nach Detmold bestellt. Der Landesherr Graf Simon VI. war nicht bereit, den Prozess gegen die angezeigten Frauen „von Amts wegen“ durch den lippischen Fiskal als Amtsankläger zu führen. Den Schlangenern wurde mitgeteilt, sie sollten „die Zauberschen rechtlich verfolgen“, d. h. als Kläger im Prozess auftreten. Wenn sie die Taten, derer sie die Frauen bezichtigten, nicht beweisen könnten und die Frauen kein Geständnis ablegten, müsse die Gemeinde 300 Taler Buße an den Landesherrn zahlen. Dieser Bescheid bezog sich auf den Rechtsgrundsatz, nach dem ein Kläger, der jemanden zu Unrecht beschuldigte, bestraft wurde. Die Gemeinde nahm die Bedingung an. Die „Inditia“ für begründeten Zaubereiverdacht gegen die genannten Frauen, die bereits im Klageschreiben aufgeführt worden waren, sollten durch Zeugenaussagen bewiesen werden.

Der Landesherr, Graf Simon VI. (1554-1630), machte es den Schlangenern nicht leicht. Gemälde im Lippischen Landesmuseum in Detmold.

Der Landesherr, Graf Simon VI. (1554-1630), machte es den Schlangenern nicht leicht. Gemälde im Lippischen Landesmuseum in Detmold.

Am 18. Juli wurden 16 Männer und die Ehefrau des Bauerrichters Vleitmann aus dem Kirchspiel Schlangen sowie der Viller (Abdecker) Meister Hans aus Horn durch den lippischen Kanzler Heinrich Kirchmeier als Zeugen verhört. Alle bestätigten, dass in den Gemeinden seit Jahren Zaubereigerüchte über die Frauen kursierten, dass einzelne Nachbarn die Frauen bezichtigten, Schadenzauber an ihnen verübt zu haben. Der Landesherr ordnete die Verhaftung der beiden Hauptverdächtigen an und ließ Mette Deppe und Cathrine Bunsen aus dem Dorf holen und nach Detmold ins Gefängnis bringen. Er hatte nach Prüfung der Zeugenaussagen allerdings Zweifel, ob die „Inditia genugsam oder gebürlich bewiesen und dagetan“, so dass es rechtens sei, beim Verhör der verhafteten Frauen die Folter anzuwenden, und ob er die anderen verdächtigen Frauen verhaften lassen sollte. Die Juristen der Universität Marburg, bei denen er Rechtsberatung suchte, ordneten an, vorerst keine weiteren Verhaftungen vorzunehmen. Die beiden gefangenen Frauen sollten zunächst gütlich verhört werden. Falls sie nicht geständig seien, sollte man die Zeugen erneut dazu befragen, ob sie bei ihren Aussagen blieben, und erst dann die Tortur anwenden.
Der Landesherr machte es den Schlangenern nicht leicht. Als Mette Deppe und Cathrine Bunsen ihre Unschuld beteuern, ordnet er eine Konfrontation mit den Zeugen an. Die Schlangener sollen nach Detmold ins Gefängnis kommen und den Frauen den Zaubereivorwurf ins Angesicht sagen. Nicht alle sind dazu bereit. Man bittet, der Graf möge einige wenige Bevollmächtigte akzeptieren. Als Begründung wird angeführt, dass die Eingesessenen des Kirchspiels Schlangen, auch wenn sie „denuntiatores“, d. h. Bezichtiger, seien, nicht sämtlich nach Detmold laufen könnten, weil sie ihre Arbeit zu Haus nicht säumen dürften. Im Sommer, zur Erntezeit, ein plausibles Argument. Offensichtlich blieben die Zeugen bei ihren Aussagen, die sie schon in der ersten Befragung unter Eid getan hatten, denn Mette Deppe und Trine Bunsen wurden peinlich verhört.

Der Teufel als Liebhaber der Hexe (Teufelsbuhlschaft). Holzschnitt aus der Zeit um 1490.

Der Teufel als Liebhaber der Hexe (Teufelsbuhlschaft). Holzschnitt aus der Zeit um 1490.

Unter dem Druck der Folter gesteht Mette, gemeinsam mit ihrer Mutter Schadenzauber verübt, sich mit dem Teufel verbündet und mit ihren „Gesellinnen“ am Hexentanz teilgenommen zu haben. Sie wird im Herbst 1586 in Detmold als „Zaubersche“ durch das Feuer hingerichtet.
Cathrine Bunsen bestätigt unter der Folter das Gerücht, ihren Ehemann vergiftet zu haben, verwehrt sich aber heftigst gegen den Vorwurf der Zauberei. Sie habe das Gift nicht selbst zubereitet, sondern habe Rattenpulver in der Apotheke gekauft. Beim öffentlichen Gerichtstag widerruft sie ihr Mordgeständnis mit der Begründung, sie habe unter dem Druck der Folter falsch ausgesagt. Da sie zur Zeit der mutmaßlichen Tat in Lippspringe im Bistum Paderborn unter der Gerichtsbarkeit des Bischofs lebte, ist dieser für ihre Strafverfolgung zuständig. Die Justizkanzlei benachrichtigt den Magistrat in Lippspringe und rät, den Bischof von dem Fall in Kenntnis zu setzen. Cathrine Bunsen wird vorläufig nach Schlangen zu ihrem Ehemann Johan Bunsen zurückgeschickt.

Das löst helle Empörung im Kirchspiel aus, zumal die Gemeinde wegen unbegründeter Anklage mit Schadenersatzforderungen durch Johan Bunsen und seiner Frau rechnen muss. Eine Petition an den Grafen wird aufgesetzt, unterzeichnet mit der Formel „die armen Untertanen des ganzen Kirchspiels Schlangen“. Darin äußern sich die Kirchspielleute zwar erleichtert darüber, dass Mette Deppe „ihrer teufelschen Verwirkung und Untaten nach ihren verdienten Lohn, Gott lob, bekommen und empfangen“ habe. Sie beklagen aber gleichzeitig, dass der gnädige Herr so ungnädig sei und ihnen Trine Bunsen, eine Frau, die „der zauberischen Kunst lange Jahre verdächtig und berüchtigt“, wieder zurückschicke. Alles, was die Zeugen gegen sie ausgesagt hätten, sei wahr und diejenigen, denen sie Schaden zugefügt habe, würden ihr das ewig anlasten. Die Schlangener gehen so weit, dass sie die Verhörmethoden im Gefängnis kritisieren und behaupten, der Scharfrichter habe die Frauen bei der Befragung zu milde behandelt. Sie fordern die Wiederaufnahme des Verfahrens, pochen darauf, dass ihnen als Kläger Mette Deppes Geständnisprotokoll zugeschickt werde, weil diese noch „etliche Gesellinnen“ genannt habe, und sie führen neue Indizien sowohl gegen Trine Bunsen als auch gegen die anderen verdächtigen Frauen an. In Schlangen wolle man keine Mörderinnen und Zauberinnen dulden.

Das Schreiben endet mit einem Appell an „die hohe Landesobrigkeit, der als Dienerin Gottes das Schwert der Gerechtigkeit gegeben sei, Recht und Gerechtigkeit zu üben, damit das Böse gebürlich gestraft und weggeräumt und das Gute dadurch gehandhabt werde“. Der Landesherr solle zum Gefallen Gottes und zum Besten der armen Untertanen handeln und sie von den „Unholden und bösen Weibern, von denen sie ins Verderben gestürtzt“ seien, befreien. Die Heftigkeit, mit der die Eingesessenen des Kirchspiels Schlangen gegen die Frauen vorgingen, ist zum einen mit ihrer Furcht vor Schadenzauber, zum anderen mit dem finanziellen Druck zu erklären, unter dem sie standen. Ihnen drohten eine Buße von 300 Talern und Schadenersatzforderungen der zu Unrecht Angeklagten.

Wir erfahren nicht, wie der Landesherr auf die Petition reagierte. Ein Marburger Rechtsgutachten ist die einzige Quelle, die Hinweise auf das weitere Geschehen im Kirchspiel Schlangen liefert. Die vermeintlichen „Zauberschen“ hatten in dem Klima von Hass und Feindschaft keine Überlebenschance. Drei Jahre später steht Trine Bunsen erneut vor Gericht, das sie, dem Rat der Marburger Juristen vom 1. April 1589 folgend, zum Tod durch das Feuer verurteilt. Grete Schepers und Anneke Rut werden in Haft genommen und „mit peinlicher Frage angegriffen“. Man kann davon ausgehen, dass die peinlich verhörten Frauen geständig waren und ebenfalls hingerichtet wurden. Was mit Lueke zu Oesterholz und Ilse Rut in der Zwischenzeit geschehen ist, erfahren wir nicht. Auch Gertrud Deppes Schicksal bleibt im Dunkeln. Ob sie eine Chance hatte, nach ihrer Flucht aus Kohlstädt in der Fremde ein neues Leben anzufangen, ist fraglich. Die Erfahrungen, die Trine Bunsen in Schlangen machte, lassen eher das Gegenteil vermuten.

Quellen: Staatsarchiv Detmold: L 86 (Hexenprozesse) B 27; L 86 S 24; L 54 (Audienzprotokolle) Bd. 1.

(Publiziert am 25. Mai 2015)

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